R e c h t s - L o t t o
Eine befremdliche Diskussion, die Frau Will da am Sonntag veranstaltet hat!
Diskutieren wir einmal nicht darüber, OB überhaupt in diesem Format und in dieser Anstalt eine Diskussion den grundlegenden Kriterien von Öffentlichkeit genügen kann. Faktizität des Faktischen: Nehmen wir die Sendung, wie sie war. Und beginnen wir mit einem ganz anderen Beispiel, das zufällig am gleichen Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung berichtet wird:
Ein amerikanischer Finanzberater hat in Florida eine grosse Menge Geldes (zusammen ca. 2 Millionen Euro) von fünf Investoren veruntreut. Die Geschichte erzählt, wie die Betrogenen, überwiegend Senioren zwischen 60 und 80 Jahren, um deren (einzige) Rentenrücklagen es geht, versuchen, ihr Geld zurückzubekommen. Nachdem sie in Verhandlungen hingehalten werden, den Rechtsweg nicht bezahlen können und der Berater schliesslich flieht, beschliessen die Betrogenen, den Berater zu entführen. Sie spüren ihn auf und setzen ihren Plan in die Tat um. Dabei kommt es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen. Der Entführte, der behauptet, mittellos zu sein, wird gezwungen, Aktienverkäufe bei einer schweizer Bank zu veranlassen. In diese Mail schmuggelt er einen Hilferuf - und wird von der Polizei befreit.
"Wir haben das von Anfang an als eine schwerwiegende Straftat gesehen", wird der Staatsanwalt zitiert. Keine Frage: das erlittene Unrecht legitimiert kein "Gegen-Unrecht". Das, wenn man den Diskussionen um die Steuer-Dateien zuhört, scheint nicht zu gelten, wenn der Staat zum Täter wird.
10 Fragen führen uns zum Sachverhalt:
1) Gibt es Steuersünder, die ihr Geld zu Banken in die Schweiz tragen? - Gewiss.
2) Ist das illegal? - Keine Frage.
Und es ist überhaupt eine verabscheuenswürdige Sauerei, die umso grösser ist, je mehr Geld da hinterzogen wird. Bis hierhin ist der Sachverhalt einfach.
3) Muss eine insoweit in Anspruch genommene Bank von einem illegalen Vorgang ausgehen? - Natürlich nicht. Pekunia non olet: Ob legales oder illegales Geld bei ihr hinterlegt wird, kann sie dem Geld nicht ansehen.
Auf Wikipedia wird nun folgendes erklärt: Das Schweizer Bankgeheimnis oder, je nach politischem Standpunkt, Schweizer Bankkundengeheimnis ist eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, die ökonomische Privatsphäre der Kunden gegenüber Dritten zu bewahren und sicherzustellen.
4) Handelt die Bank, die die Auskunft über ihre Kunden verweigert, rechtens? - keine Frage.
5) Gibt sie die Daten über ihre Kunden freiwillig heraus? - Niemals. Sie würde nicht nur das Vertrauen ihrer Kunden verlieren, sondern auch gegen das Gesetz verstossen.
6) Kann es also eine legal erworbene Datei mit deutschen Steuersündern geben? - Unmöglich. Die Daten können nur geklaut, also illegal beschafft sein.
7) Ist es die Aufgabe des Staates, Steuergerechtigkeit herzustellen? - Sowieso.
8) Darf er, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Informationen beschaffen, die dazu dienen? - Wozu sonst gibt es eine Exekutive.
9) Darf die Steuerfahndung die Computer schweizer Banken hacken, um so an die Daten über Steuerbetrüger zu gelangen? - Nun in Deutschland ist sogar geregelt, unter welchen Umständen staatliche Institutionen in private Rechner eindringen dürfen. Die Steuerfahndung zählt nicht dazu.
10) Darf der Staat solche Daten kaufen, wenn ein anderer diesen Einbruch vorgenommen hat? - Da der Handel mit (und auch der Erwerb von) Diebesgut in Deutschland ebenfalls verboten ist - umstandslos: NEIN.
Der Sachverhalt ist so simpel, dass die Diskussion bei Anne Will überhaupt keine "Anfangsgrundlage" gehabt hat.
Heiner Geissler hat in vielen, vor allem sozialen, Fragen grundsätzlich Position ergriffen, oftmals gegen seine eigene Partei. Ich habe ihn dafür lange bewundert. Wie sich der ausgebildete Jurist jetzt auf eine Argumentation einlassen kann, die nicht über das Recht, sondern über ein relatives Unrecht (dass nämlich die "kleinen Leute" nicht einmal über die Fähigkeit verfügen, Steuern zu hinterziehen - so als würde Gerechtigkeit entstehen, wenn sie das könnten) zu einer Legitimation gelangen will, ist mir unerklärlich.
Immer wieder versuchte Frau Will, der Diskussion mit der Frage zu helfen, ob jene, die sich gegen den Kauf der Dateien stellen, denn DAFÜR seien, dass Steuersünder "davon kommen". Nur Reinhard Sprenger hatte den Mut zur Konsequenz. Natürlich muss man das in Kauf nehmen. Der Staat darf an der Grenze nachschauen, ob Geld ins Ausland verbracht wird. Er darf Datenströme daraufhin überwachen, ob darin illegales transportiert wird. Wenn es dem Staat nicht gelingt, mit rechtlichen Mitteln diejenigen dingfest zu machen, die kriminell handeln, dann muss er seine rechtlichen Grundlagen dahingehen verändern, dass dies gelingen sollte (und bei den Grenzen dessen, was sich der Staat "genehmigen" darf, möge die demokratische Kontrolle der Legislative greifen). Und wenn der Staat das nicht kann (oder nicht soll), dann haben wir alle Pech gehabt.
Nur noch eine Frage: Wenn "der Staat" die Grenze der Rechtsstaatlichkeit einmal überschreitet, wo verläuft dann die Grenze? Jeweils am gesunden Volksempfinden? Oder genau da, wo das jeweils ausführende Organ es sich wünscht? Oder wo?
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